Eine StellenAUSschreibung ist keine StellenBEschreibung

Portraitfoto von Gerhard Habitzl

Ich möchte es fast schon als den Normalfall bezeichnen: Der Eigentümer-Geschäftsführer eines Unternehmens ersucht uns um Unterstützung bei der dringenden Besetzung einer offenen Position. Im Rahmen der genauen Bedarfsklärung stelle ich die Frage: Gibt es bereits eine StellenBEschreibung zu der offenen Position? Die Antwort lautet meistens: ja, selbstverständlich. Und wir bekommen vorgelegt: die StellenAUSschreibung.

Die Stellenausschreibung ist aber keine Stellenbeschreibung. In ihr sind zwar Informationen aus der Stellenbeschreibung enthalten, aber die Funktion der Stellenausschreibung ist eine ganz andere:

  • Aufmerksamkeit bei der Zielgruppe verursachen
  • Interesse an der ausgeschriebenen Stelle erwecken
  • Den Wunsch zur Bewerbung entstehen lassen
  • Eine Bewerbung auslösen

In der Werbung spricht man von der AIDA-Formel: Attention – Interest – Desire – Action

Die Stellenausschreibung hat natürlich noch eine weitere Funktion: die FILTER-Funktion. Mittels Beschreibung der erforderlichen Kompetenzen (Hinweis: abgeleitet aus dem Anforderungsprofil) möchte man ungeeignete Kandidaten davon abhalten, sich zu bewerben. In den letzten Jahren hat die Filterfunktion jedoch massiv an Bedeutung verloren. In meiner täglichen Praxis stelle ich fest, dass es nur noch ganz wenige Stellen gibt, bei welchen eine Bewerbungsflut durch explizite Mindest-Anforderungen verhindert werden muss.

Bevor ich die Stellenausschreibung erstellen kann, muss ich eine Stellenbeschreibung und ein Anforderungsprofil erstellen. Heute möchte ich mich auf die Stellenbeschreibung (Job Description) konzentrieren.

Die Stellenbeschreibung ist ein Dokument, welches nur jener Bewerber zu Gesicht bekommt, mit welchem wir den Arbeitsvertrag abschließen. Sie ist nämlich ein „internes“ Dokument. Ihr Zweck ist die genaue Beschreibung der „Stelle“, also der kleinsten organisatorischen Einheit eines Unternehmens.

Die Stellenbeschreibung

  • beschreibt die Stelle, unabhängig vom aktuellen Stelleninhaber
  • definiert die Zielsetzungen und Aufgaben der Stelle
  • stellt die mit der Stelle verbundenen Befugnisse und Verantwortlichkeiten dar
  • stellt eine Grundlage für die spätere Beurteilung des Stelleninhabers dar, da die Aufgabenstellung schriftlich festgelegt und dadurch nachvollziehbar und überprüfbar ist.

Folgende Elemente sollte die Stellenbeschreibung daher enthalten:

  • Stellenbezeichnung / Stellentitel
  • Organisatorische Einbindung (Welche Stelle ist dieser Stelle vorgesetzt?Welche Stellen sind dieser Stelle untergeordnet?)
  • Ziel/Zweck der Stelle (Warum gibt es diese Stelle? Was ist das Ergebnis der Stelle?)
  • Hauptaufgaben der Stelle (Was ist konkret zu tun, um das Stellenziel zu erreichen?)
  • Rahmenbedingungen (Vollzeit/Teilzeit; Arbeitsort/e; Lohn- bzw. Gehaltsbandbreite)

Tipp: Wenn ich – meistens erstmalig – eine exakte Stellenbeschreibung für und mit einem Kunden erarbeite, nehme ich mir besonders viel Zeit, die Attraktivitätsfaktoren der Stelle und des Unternehmens herauszuarbeiten. Diese Inhalte bekommen in der StellenAUSschreibung dann wieder eine besondere Bedeutung.

Eine elektronisch auszufüllende Formularvorlage für eine Stellenbeschreibung finden Sie hier. Kontaktieren Sie uns, um eine Blankovorlage der Stellenbeschreibung zu erhalten. Ich wünsche viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer nächsten Stellenbeschreibung. In meinem nächsten Blog-Beitrag werde ich das Anforderungsprofil als weiteren unverzichtbaren Bestandteil der Stellenanalyse vor jedem Start eines Recruiting-Projekts vorstellen.

Bis dahin – viel Erfolg bei Ihren nächsten Recruiting-Projekten

Gerhard Habitzl & Ihr Team der PersonalBasis

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