Besuch der Arbeitsinspektion
So haben Sie nichts zu befürchten
Was sollte man tun, wenn die Arbeitsinspektion seinen Besuch ankündigt? Diese Frage haben wir uns vor kurzem intern gestellt. Das Ergebnis waren hilfreiche Tipps, die wir gerne mit Ihnen teilen:
„Wichtig ist aus meiner Sicht seine Pflichten zu kennen und diese proaktiv, offen und ehrlich zu erfüllen, z.B. die Meldepflicht von Arbeitsunfällen. Bezüglich Arbeitszeitgesetz ist es aus meiner Sicht unerlässlich, die genauen Grenzen und Regelungen für Überstunden zu kennen. In der Praxis haben Führungskräfte oft andere Ansichten zu diesem Thema. Hier gilt es die Risiken aufzuzeigen, und die Geschäftsführung und die Führungskräfte zu sensibilisieren und zu schulen. Eine entsprechende Dokumentation und Kenntnis der angefallenen Überstunden ist notwendig.“
– Mag. Sabine Dumandzic-Lenzinger
„Die psychische Belastung am Arbeitsplatz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Komponenten des sozialen Umfelds, wie z.B. Mobbing werden dabei oft außer Acht gelassen. Es ist wichtig, dass Kollegen und das soziale Umfeld im Beruf die richtigen Rahmenbedingungen liefern, so dass jeder Mitarbeiter seine Arbeit optimal ausführen kann. Um einschätzen zu können ob Mobbing ein Thema ist, sollte man die Führungskräfte miteinbeziehen. Außerdem halte ich es für wichtig, dass das HR-Team als Einheit agiert, und eine klare positive Einstellung zum Arbeitsinspektoriat hat, und diese auch nach außen den Mitarbeitern gegenüber repräsentiert.“
– Dr. Martina Pfister-Kraxner
„Oft werden bei der Vorbereitung auf den Besuch des Arbeitsinspektorats den grundlegendsten Dingen, wie z.B. den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes, zu wenig Beachtung geschenkt. Fluchtwege müssen genau gekennzeichnet und frei zugänglich sein. Die Feuerlöscher sollten an den dafür vorgesehen, beschrifteten Plätzen hängen, und die Überprüfung sollte nicht abgelaufen sein.“
– Mag. Peter Fabritz
„Bereits im Vorfeld sollte man das Gespräch mit den Betriebsarzt suchen, um das Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz abzuklären. Außerdem kann es sinnvoll sein, vorab eine interne Befragung zur Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung durchzuführen, um eine Einschätzung der Situation zu haben. Meine Erfahrungen zeigen aber, dass diese vorab durchgeführte Befragung oft nicht genügt, und man den Auftrag erhält, eine weitere Evaluierung durchzuführen. Das kann man mit einer weiteren Befragung, z.B. mithilfe der Skala der AUVA, oder mit einem Workshop tun. Dabei ist zu beachten, dass Workshops im Vergleich zu Befragungen einen größeren Mehrwert liefern, da sie nicht nur den aktuellen Stand zeigen, sondern auch die Ursachen dahinter.“
– Mag. Brigitte Kosits
Frau Mag. Molnar ist Teil unseres Kooperationsnetzwerkes und Expertin auf dem Gebiet der Evaluation der psychischen Belastung am Arbeitsplatz. Auch Ihre Empfehlungen wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:
„Es macht Sinn, von Anfang an mit einem Konzept zur Evaluierung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz auf die Arbeitsinspektion zuzugehen. Dieses Konzept sollte die am Prozess beteiligten Personen und die ausgewählten Methoden zur Ermittlung und Beurteilung der psychischen Arbeitsbelastung präsentieren. Auch ein strukturierter Zeitplan des Gesamtablaufs sollte enthalten sein. Außerdem sollte klar definiert werden, wer die festgestellten Belastungen nachvollziehbar dokumentiert und wie die festgelegten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.“
– Mag. Martina Molnar
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